Sachverständiger für Immobilienbewertung
Sie benötigen ein Verkehrswertgutachten für:
- unbebaute Grundstücke
- Wohnimmobilien
- Renditeobjekte
oder für einen besonderen Bewertungsanlass.
Ich bewerte:
- Einfamilienhäuser
- Wohneigentum
- Geschäftshäuser
- Eigentumswohnungen
- Teileigentumswohnungen
- Fabriken
- Industriegebäude
- Gewerbeimmobilien
- Fachwerkhäuser
- unbebauten Grund
- landwirtschaftlich genutzte Grundstücke
Was ist der Marktwert?
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ (§194 BauGB)
Für die tägliche Anwendung lässt sich diese Definition folgendermaßen auslegen:
„Der Verkehrswert ist der Preis, der am Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre.“